Bei den vorgestellten Dienstleistungen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung
Befindet sich Ihr Angehöriger im Krankenhaus und stellen Sie sich die Frage wie Sie die Pflege nach der Entlassung zu Hause organisieren und weiterführen können? Unsere gesondert ausgebildeten Pflegefachkräfte mit Weiterbildung zum Pflegeberater / Pflegeberaterin beraten Sie und Ihre Pflegebedürftigen während und nach einem stationären Krankenhausaufenthalt und gewähren Ihnen somit eine optimale Überleitung zu einer bedarfsgerechten ambulanten Versorgung.
Haben Sie Schwierigkeiten mit der aktuellen Pflegesituation, weil der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen sich verschlechtert hat ? Wünschen Sie sich einfach einen Fachkundigen der Ihnen hilft die Pflege Ihres Angehörigen besser zu gestalten ? Hierzu können wir Ihnen individuelle Schulung im häuslichen Umfeld anbieten. Einer unserer Pflegeberater / Pflegeberaterinnen besucht Sie gerne bei Ihrem Pflegebedürftigen, schult Sie individuell und leitet Sie bei Bedarf bei der Pflege an.
Das Angebot der individuellen Schulung im häuslichen Umfeld und der Überleitung gilt auch für ehrenamtliche Pflegepersonen, wie zum Beispiel Enkelkinder und Nachbarn. Übrigens muss eine Pflegestufe nicht vorhanden sein, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Das Angebot der individuellen Schulung im häuslichen Umfeld und der Überleitung gilt auch für ehrenamtliche Pflegepersonen, wie zum Beispiel Enkelkinder und Nachbarn. Übrigens muss eine Pflegestufe nicht vorhanden sein, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Und die Kosten ?Die Leistungen der Überleitungspflege, der individuellen Schulung im häuslichen und der Pflegekurse werden von der Pflegeversicherung übernommen. Sie und Ihre Angehörigen kostet diese Leistung nichts.
Und so funktioniert es:Sie Rufen einfach in unserem Beratungszentrum an und vereinbaren einen Termin bei dem der individuelle Schulungsbedarf geklärt wird. Um den Rest kümmern wir uns.
Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung sind Leistungen, die sich auf den Kranken und sein unmittelbares Umfeld beziehen. Hauswirtschaftliche Versorgung kann als Leistung der Krankenkasse vom Arzt verordnet werden, wenn mit dieser Leistung eine Krankenhauseinweisung des Patienten vermieden werden kann oder wenn wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist.
Die Kosten übernimmt, nach vorheriger Verordnung durch den Arzt, vorheriger Beantragung und Genehmigung, die Krankenkasse. Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung werden hauptsächlich durch Hauswirtschaftskräfte erbracht und bei Kostenzusage direkt von unserem Pflegedienst mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse im Einzelfall 1616,- € im Kalenderjahr; die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Pflegepersonen.
Wichtig:
Die stundenweise Verhinderungspflege kürzt weder das Pflegegeld, noch den 28- Tage- Anspruch der klassischen Verhinderungspflege und auch nicht die Sachleistung.
Verhinderungspflege- das bedeutet Pflege für einen befristeten Zeitraum, in der Regel bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr und bis zu maximal 1616,- €.
Vorraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten gepflegt wird.
Eine Verhinderungspflege wird auf begründeten von der Pflegekasse genehmigt. Und zwar dann, wenn die pflegende Person (Angehöriger, Lebenspartner, Nachbar etc.) verhindert ist, die Pflege vorübergehen weiterzuführen- zum Beispiel aufgrund von Urlaub oder eigener Krankheit.