Was tun, wenn Sie zu Hause einen Angehörigen pflegen, dann aber selber erkranken oder in den Urlaub wollen?
Diese Frage stellt sich irgendwann jedem Angehörigen, der sich in dieser Situation befindet. Eine eigene Krankheit kann man nicht beeinflussen und alle Menschen, gerade pflegende Angehörige, sind irgendwann einmal „urlaubsreif“.
Verzweifeln Sie nicht – WIR können Ihnen helfen.
Ab sofort haben wir unser Portfolio erweitert und bieten neben der Tagespflege, dem ambulanten Dienst und unseren Wohngemeinschaften (an zwei Standorten) nun auch Verhinderungspflege an. In unserem gemütlich eingerichteten Zimmer in Lage, Von-Cölln-Straße 8, können pflegebedürftige Menschen für einen gewissen Zeitraum quasi „Urlaub auf Zeit“ machen, ohne auf die gewohnte und auch benötigte Pflege verzichten zu müssen.
Sie fragen sich nun, was kostet das ganze denn, kann ich das überhaupt bezahlen?
Ganz bestimmt, denn Sie können die Kosten für den Aufenthalt hier bei Ihrer Pflegekasse geltend machen. Der Erstattungsbetrag, den Sie zurückerhalten können, liegt bei 1.612,00€ für die Verhinderungspflege und zusätzlich noch für nicht in Anspruch genommene Erstattungskosten aus Kurzzeitpflegeansprüchen (Umwidmungsbetrag) in Höhe von 806,00€.
In Summe bedeutet das, dass Sie jährlich Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 2.418,00€ haben. Vorausgesetzt, Sie haben mindestens einen Pflegegrad 2 und in dem laufenden Jahr das Budget der Pflegekasse noch nicht ausgeschöpft.
Nachfolgend finden Sie eine Beispielrechnung zum Download und den Link zu zusätzlichen Infos:
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Lage bietet Ihnen viele Vorteile und Möglichkeiten:
Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Pflege für Senioren, die